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   OLG Naumburg, 25.01.1995 - 6 U 230/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8270
OLG Naumburg, 25.01.1995 - 6 U 230/94 (https://dejure.org/1995,8270)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.01.1995 - 6 U 230/94 (https://dejure.org/1995,8270)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 6 U 230/94 (https://dejure.org/1995,8270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung bei fehlendem Hinweis auf einen mangelhaften Straßenzustand; Amtspflicht zur Errichtung von Straßen in einem verkehrssicheren Zustand, zur Unterhaltung oder Verbesserung der Straßen und zum Hinweis auf einen nicht ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1 S. 1; BGB § 823
    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht in den neuen Bundesländern L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1 § 823; GG Art. 34
    Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Fahrbahnen im Beitrittsgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 231
  • NJ 1995, 380
  • VersR 1995, 1068
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 29.12.1995 - 7 U 113/95

    Anspruch eines Fußgängers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen das Land

    In Anbetracht einer solchen Situation obliegt es jedem Verkehrsteilnehmer im eigenen Interesse, beim Befahren oder Begehen von Wegen ein erhöhtes Maß an Sorgfalt aufzuwenden (OLG Naumburg RAnB 1995, 142; KG Berlin NZV 1993, 108, 109).
  • OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Unebenheiten am Bürgersteig

    c) In den neuen Bundesländern ist erst dann eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten anzunehmen, wenn völlig unerwartete und atypische Gefahrenquellen auftauchen, mit denen auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer nicht rechnen muß (OLG Naumburg, OLG-NL 1995, 149).
  • LG Mühlhausen, 17.01.2002 - 5 O 1259/01
    Es ist Sache eines jeden Verkehrsteilnehmers, im eigenen Interesse beim Begehen von Verkehrswegen ein erhöhtes Maß an Sorgfalt walten zu lassen (OLG Naumburg, OLG-NL 1995, 149).
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